16.03.2020, 12.33 Uhr (Update: 16.03.2020, 16.40 Uhr)
17. 03 2020 無名人生不專業翻譯,語言程度有限,歡迎批評,指導!
星期一凌晨開始,在奧地利開始實行一致性的外出禁令。只有充足的理由才能離開自家,外出條件也定義的相當清楚,並由警察執行管理。
星期天聯邦政府宣佈了新的措施。除了必要的生活需求,幫助需要幫助之人,因職業必要以外,都應待在家裡。如必要,允許出門散步。
誰急需親近大自然,可以單獨或與同屋子的人外出。聯邦總理於星期一早上在國家電台說到。他明說,分開住的伴侶可以碰面,但這各自心中有答案。
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安全距離一公尺是基本
除了緊急情況,不然需注意保持一公尺的安全距離。允許遛狗大小便,但不能坐大眾交通去其他地方散步。
維也納大眾交通在星期一早上以明顯感覺載客率大降。根據維也納警察的說法,開車去第二住所是允許的
衛生部長 Rudolf Anschober (Grüne)的發言人在星期一說道:『禁止聚會與禁止進入公園與遊戲場在法規裡沒有明言規定,但基於各交通限制可得出其相應的措施。』所表達的應該就是人與人之間要保持的一公尺安全距離。
禁止進入遊戲場與公園也是一樣的。內政部說道:基於禁止進入„公共場所“的法規,已自動包含了以上兩點。目前各鄉鎮能自行決定如何實行這法規。在維也納是關閉所有遊戲場所。
21商業行業例外
所有日常生活中不必要行業會保持關閉。禁入令在商業裡有21個例外。比如 食品商店,農品商業,藥局,衛生用品,銀行,加油站,健康醫療業,寵物糧食業,急救與殘障服務業,安全急救用品業,郵局,法律業,菸草報紙業(這應該叫雜貨店),送貨服務,大眾交通,汽車維修,清潔服務與垃圾清理業。(詳細請看國家新聞台官網的圖示)
餐飲關門時間
總理不考慮改變食品商店的營業時間,對此他請求諒解。建築業應自行判斷,哪些建案對目前體系是必要,還是不必要的。
餐廳星期一可開到15點,之後就是關門時間。星期二開始,禁入令對餐飲服務業生效。不在規定內的是醫院,復健機構,療養院與老人院,學校,幼稚園與企業食堂。在旅館內與露營區的餐廳也可開門,但他們只能對內營業。外賣是被允許的。
警察„不是敵人“
所有活動被禁止,沒有任何地方允許同時超過五人在場。警察被要求巡邏時,若看到違反法規人群應前往介入,藉此避免病毒因大眾聚集而傳染。
內政部危機司令部的發言人Detlef Polay解釋:在這情況下,會要求人群應為全體國民安全著想並解散。若不聽勸導依總理府可開罰最高2180歐元罰金。違反禁入令(例如遊戲場)則可開罰最高3600歐元。政府指出,期待人民能理性對待。總理Kurz說:警察不會是人民的敵人,他們只應接近輕心的大眾人群,並給予相應的資訊。Vorarlbergs警察發言人 Rainer Fitz: 此措施還未傳達到每個人民耳裡。
取消大部分短暫停車車位
多個城市已停止停車區域的檢查。Innsbruck 與 Linz取消短暫停車車位,Graz 與 Eisenstadt將不會有檢查。維也納星期一也決定取消短暫停車車位。
需要替代役,軍人,民兵
政府新的限制對學校與幼稚園的營業沒有影響。聯邦總理府說明對兒童輔導的服務將不變。教育部也證實,預定的計畫保持不變。
這表示所有學校星期一開始停課,學生若有需要可在校輔導。
替代役將延長役期,退役人員被點名自願去報名義工,特別是當初在救援與醫護上班的人員。
邊境管理再度實行
自願義工將依目前薪水給予補貼。即將退伍的義務役人員將被延長服務時間。部份民兵也會被徵招。此外政府也宣佈,更多的國家在奧地利將被禁止入境。新的禁飛措施星期三起對英國,荷蘭,俄羅斯與烏克蘭的航線有效。
帕茲瑙恩山谷Paznauntal 的旅遊聖地,如伊施格爾 Ischgl 與 加爾門 Galtür,以及於阿爾山 Arlberg上的聖安東St. Anton。在Kärnten的滑雪地區聖血Heiligenblut 皆因增高的病例被隔離。最後一位外國遊客在星期天已被要求離境。
德國內政部長Horst Seehofer宣佈:星期一早上開始德國邊境開始邊境管理。 對瑞士,法國,奧地利,丹麥與盧森堡實行禁止入境管理。遊客沒有充足的理由將不能入境,Seehofer星期天晚上在柏林說道。
已可申請短時工作
國內法規方案已在星期天在國民會議上一致通過。這個新冠病毒防治法允許Anschober,禁止為了取得貨物或服務而進入工業場所,避免病毒擴散。
個人違反禁入令可處最高3600歐元,企業所有人可處最高至30000歐元。
已成立40億歐元的基金來應付經濟損失,並實現對企業短時工作到購買健康用品所有方面的補助。其中4億歐元為短期工作方案而用。星期一開始可以申請。
原文:Was nun erlaubt ist und was nicht —ORF.at
Seit Mitternacht gelten in ganz Österreich die gleichen Regeln zu Ausgangsbeschränkungen. Nur wer eine triftigen Grund hat, soll sein oder ihr Zuhause verlassen. Diese Gründe sind relativ klar definiert und werden künftig auch durch die Polizei kontrolliert werden.
Am Sonntag hatte die Bundesregierung die neue Maßnahmen verkündet. Abgesehen von notwendigen Besorgungen für sich und Bedürftige oder weil der Job es verlangt, sollten die Menschen zu Hause bleiben. Spaziergänge bleiben gestattet, wenn nötig.
Wer dringend ins Freie müsse, „der darf das ausschließlich alleine machen oder mit den Personen, mit denen er in der Wohnung gemeinsam zusammenlebt“, sagte Bundeskanzler Sebastian Kurz (ÖVP) am Montag im Ö3-Radio – mehr dazu in oe3.ORF.at. Er stellte auch klar, dass einander Lebenspartner, die nicht zusammenleben, weiterhin sehen können. Das müsse jeder für sich selbst beantworten.
Mindestabstand von einem Meter gilt prinzipiell
Außer in Notfällen ist überall auf einen Mindestabstand von einem Meter zu achten. Das Gassigehen mit einem Hund ist erlaubt, mit den öffentlichen Verkehrsmitteln zum Spazieren anzureisen nicht. In den Wiener Linien bemerkte man am Montagvormittag bereits einen starken Rückgang – mehr dazu in wien.ORF.at. Erlaubt ist es entgegen einer ersten Interpretation der Wiener Polizei auch, dass Menschen mit dem Auto zum Zweitwohnsitz fahren.
Die Verbote von Versammlungen und des Betretens von Parks und Spielplätzen sind nicht eigens in der Verordnung geregelt. Allerdings würden sich solche Maßnahmen durch die einzelnen Verkehrsbeschränkungen ergeben, sagte ein Sprecher von Gesundheitsminister Rudolf Anschober (Grüne) am Montag. Gemeint ist eben etwa der Mindestabstand zu anderen Personen von einem Meter.
Selbes gilt für das Betretungsverbot von Spielplätzen und Parks: Dieses ergebe sich allein durch das Verbot des Betretens „öffentlicher Orte“, hieß es dazu aus dem Ministerium. Derzeit liegt es noch in der Hand der Kommunen, wie man mit diesen Vorgaben umgeht. In Wien wurden die Spielplätze gesperrt.
21 Ausnahmen im Handel
Alle Geschäfte in nicht alltagsnotwendigen Branchen bleiben geschlossen. Für das Betretungsverbot im Handel gelten 21 Ausnahmen. Neben Lebensmittelhandel, Apotheken, Drogerien, Banken, Tankstellen sowie Gesundheits- und Pflegedienstleistern sind das auch der Verkauf von Tierfutter, Dienstleistungen für Behinderte und Notfälle, die Post, die Rechtspflege, Trafiken, der öffentliche Verkehr, Kfz-Werkstätten sowie Reinigungsdienstleistungen und Abfallentsorgung.
Sperrstunde für Lokale
Eine Änderung der Öffnungszeiten etwa beim Lebensmittelhandel schloss der Bundeskanzler auf Nachfrage aus und bat dafür um Verständnis. In der Baubranche werde von Projekt zu Projekt zu entscheiden sein, ob dieses systemrelevant sei. „Es geht darum, Notwendiges und Unnotwendiges zu unterscheiden.“
Restaurants durften am Montag bis 15.00 Uhr offen bleiben, danach war Sperrstunde. Ab Dienstag gilt dann auch für das Gastgewerbe ein Betretungsverbot. Ausgenommen sind hier nur Kranken- und Kuranstalten, Pflege- und Seniorenheime, Schulen und Kindergärten sowie Betriebskantinen. Ebenfalls offen halten dürfen Restaurants in Hotels und auf Campingplätzen – sie dürfen aber nur ihre Beherbergungsgäste bewirten. Lieferservice bleibt erlaubt.
Polizei „nicht Gegner“
Sämtliche Veranstaltungen wurden zudem verboten, nirgends sollten sich mehr als fünf Menschen gleichzeitig aufhalten. Polizeibeamte sind grundsätzlich zum Einschreiten aufgefordert, wenn ihnen im Zuge ihres Streifendiensts Personengruppen unterkommen, die offensichtlich das von den politischen Entscheidungsträgern gesetzte Ziel konterkarieren, eine Übertragung des Virus zu vermeiden, indem sie im Grünen picknicken oder zu Partys im Freien zusammenkommen.
„In diesen Fällen werden die Leute angewiesen, sich zum Schutz der Gesamtbevölkerung zu entfernen“, erläuterte Detlef Polay, der Sprecher des Krisenstabs im Innenministerium. Dann gelten auch Verwaltungsstrafen bei Zuwiderhandeln: Sollten sich Gruppen der Aufforderung zur Auflösung widersetzen, drohen laut Kanzleramt Strafen bis zu 2.180 Euro, im Falle des Negierens von Betretungsverboten (etwa Spielplätzen) bis zu 3.600 Euro. Die Regierung hofft aber auf die Vernunft der Bevölkerung, wurde betont. Kanzler Kurz sagte, die Polizei werde „nicht als Gegner“ der Bevölkerung auftreten, sondern vor allem auf größere Gruppen zugehen, die unvorsichtig agieren, und entsprechende Hinweise geben. Die Maßnahmen seien allerdings noch nicht bei allen Bürgern angekommen, so Vorarlbergs Polizeisprecher Rainer Fitz – mehr dazu in vorarlberg.ORF.at.
Kurzparkzonen großteils aufgehoben
In mehreren Städten wurde die Überwachung der Kurzparkzonen ausgesetzt. In Innsbruck und Linz wurden sie aufgehoben, in Graz und Eisenstadt wird nicht kontrolliert. Auch Wien entschied sich am Montag dazu, die Kurzparkzonen aufzuheben – mehr dazu in wien.ORF.at.
Zivildiener, Soldaten und Milizionäre gefragt
Die neuen Beschränkungen der Regierung haben keine Auswirkungen auf die Öffnung der Schulen und Kindergärten. Die Betreuung der Kinder werde unverändert angeboten, hieß es aus dem Bundeskanzleramt. Auch im Bildungsministerium bestätigte man, dass die geplanten Regeln aufrecht bleiben.
Das bedeutet, dass auch an Volksschulen, AHS-Unterstufen, Neuen Mittelschulen (NMS) und Sonderschulen ab Montag kein Unterricht mehr stattfindet. Schüler werden im Bedarfsfall betreut. Die anderen Schulen (AHS-Oberstufen, berufsbildende mittlere und höhere Schulen, Polytechnische Schulen, Berufsschulen) schließen ebenfalls.
Zivildiener, die derzeit ihren Dienst versehen, werden das länger tun müssen, wie die für den Zivildienst zuständige Ministerin Elisabeth Köstinger und Verteidigungsministerin Klaudia Tanner (beide ÖVP) am Nachmittag sagten. Zusätzlich sind ehemalige Zivildiener aufgerufen, sich freiwillig für den Dienst zu melden – vor allem suche man nach ehemaligen Zivildienern aus den Bereichen Rettung und Pflege.
Grenzkontrollen werden wieder durchgeführt
Bei freiwilliger Meldung gibt es dann auch eine gesetzlich festgelegte Entschädigung, die sich am gegenwärtigen Einkommen bemisst. Grundwehrdiener, die demnächst hätten abrüsten sollen, werden ebenfalls verlängert. Auch auf Teile der Miliz wird zurückgegriffen. Zudem gab die Regierung bekannt, dass es weitere Länder ohne Landeerlaubnis in Österreich gebe. Neue Flugverbote gelten ab Mittwoch, und zwar für Flüge aus Großbritannien, den Niederlanden, Russland und der Ukraine.
Die Regionen Paznauntal mit den Touristenorten Ischgl und Galtür sowie St. Anton in Tirol und die Skiregion Heiligenblut in Kärnten standen wegen einer erhöhten Zahl von Fällen unter Quarantäne. Die letzten ausländischen Gäste wurden bis Sonntag aufgefordert abzureisen.
Seit Montagfrüh gibt es Kontrollen an der Grenze zu Deutschland. Das hatte der deutsche Innenminister Horst Seehofer angekündigt. Kontrollen und Einreiseverbote gelten an den Grenzen zur Schweiz, zu Frankreich, Österreich, Dänemark und Luxemburg. „Für Reisende ohne triftigen Reisegrund gilt, dass sie nicht mehr einreisen können“, sagte Seehofer am Sonntagabend in Berlin.
Kurzarbeitsanträge möglich
Das heimische Gesetzespaket wurde am Sonntag im Nationalrat einstimmig beschlossen. Dieses Covid-19-Maßnahmengesetz erlaubt es Anschober, das Betreten von Betriebsstätten „zum Zweck des Erwerbs von Waren und Dienstleistungen zu untersagen“, um die Verbreitung des Virus zu verhindern. Wer gegen ein Betretungsverbot verstößt, riskiert bis zu 3.600 Euro Geldstrafe, die Inhaber der Geschäfte bis zu 30.000 Euro.
Für die Einbußen der Wirtschaft wurde ein vier Milliarden Euro schwerer Fonds geschaffen, der alle möglichen Hilfen von Kurzarbeit über Unternehmerhilfen bis zum Ankauf von Instrumenten für den Gesundheitsbereich bedienen soll. Daraus werden 400 Millionen Euro für ein neues Modell der Kurzarbeit angewendet. Anträge können ab Montag gestellt werden.