ORF.at 在疫情期間租屋與搬家 摘要

04. 04 2020, 8.09 Uhr

因抗新冠病毒措施造成無法付房租的租客,目前有喘息時間。租客到年底前有時間還清欠租,而且不會因此被退租。搬家在這時期本就困難,因為搬家時也必須遵守一公尺的社交安全距離。

政府在星期五修立了第三個抗新冠病毒防治法案以及租屋法的修改,施蒂里亞 (Steiermark)勞工會 AK的租屋法專家 Karl Raith,這是緊急需要的。

延繳租金與暫停強制驅逐

針對因新冠病毒防治法在經濟能力上受嚴重影響而無法支付房租的租客而修立新法律。無法繳4.5.6月房租的租客到年底前有時間補繳欠租。

勞工會律師 Raith,通用定義如嚴重影響在民法裡並非罕見。這給予法律詮釋在個案上可應用的優勢。Raith,高收入者就算收入減少20%也還是能繼續輕鬆的付房租。

低收入者再少20%卻已造成經濟上重大的負擔,此類人士應跟房東協調,嘗試降低房租至可負擔額度。若協調不成功,可白紙黑字將自己的原因寫給房東,並基於此法律停繳房租。

管理費用不在此法律規定內,因此需補繳上年管理費的在此無法適用。另外法律雖然允許租客延期付款,但延期付款的4%利息還是可被要求支付。

新,舊房客可能會有衝突。在4月1號與6月30號之間到期的租約將可被延長,至今短於三年的有期限租約是被禁止的,但現在可短時間彈性的延長有效中的租約,最長可至年底。房東沒有義務同意租約的延長,但也無法單方面取消新租客的租約。所以有可能新,舊房客在這期間會有衝突。

而目前,租約到期的房客幾乎沒機會找到新住所,另外搬家公司也是一票難求。而且搬家時很難保持法律規定的所需距離,比如需要搬大型家具,電器時。

04. 04 2020 無名人生不專業翻譯,語言程度有限,歡迎批評,指導!

原文:Mieten und Umziehen in Zeiten des Coronavirus—ORF.at

Für Personen, die wegen der Maßnahmen gegen die Coronavirus-Pandemie ihre Miete nicht mehr bezahlen können, gibt es eine Atempause. Mieterinnen und Mieter haben bis Ende des Jahres Zeit, ihre Mietrückstände aufzuholen, ohne dass ihr Mietvertrag gekündigt wird. Eine Übersiedlung wäre derzeit ohnedies schwierig. Denn auch beim Transport von Möbeln muss der Sicherheitsabstand eingehalten werden.

04. 04 2020, 8.09 Uhr

Am Freitag beschloss die Regierung mit der Verabschiedung des dritten Coronavirus-Gesetzespakets auch Änderungen des Mietrechts. Diese seien dringend notwendig gewesen, so Karl Raith, Mietrechtsexperte bei der AK Steiermark.

Mietenaufschub und Delogierungsstopp

Eine Neuerung betrifft Personen, die derzeit ihre Miete nicht mehr bezahlen können, weil sie in Folge der Maßnahmen gegen die Corona-Pandemie in ihrer „wirtschaftlichen Leistungsfähigkeit erheblich beeinträchtigt sind“, so das Gesetz. Für die Bezahlung ihrer Miete in den Monaten April, Mai und Juni sollen Betroffene bis Ende des Jahres Zeit haben.

Allgemeine Formulierungen wie „erheblich beeinträchtigt“ seien im Zivilrecht nicht unüblich, so AK-Jurist Raith. Das habe den Vorteil, dass sie in der juristischen Auslegung auf den Einzelfall angewendet werden können. Mit Einkommenseinbußen von 20 Prozent könnten sich Menschen mit höherem Einkommen weiterhin „locker die Miete leisten“, so Raith.

Miete „auf eigene Faust einbehalten“

Bei Einkommensschwachen dagegen könne ein Verlust von 20 Prozent bereits eine erhebliche, wirtschaftliche Beeinträchtigung darstellen. AK-Mietrechtsexperte Raith empfiehlt in einem solchen Fall, mit dem Vermieter Kontakt aufzunehmen und zu versuchen, eine Einigung auf eine erträgliche Miethöhe zu erzielen.

Lässt der Vermieter aber nicht mit sich reden, solle man die Miete „auf eigene Faust einbehalten“. Empfohlen wird dabei, zumindest ein E-Mail an den Vermieter oder die Hausverwaltung zu schicken, in der man begründet, warum man diesen Schritt setzt. Und dass man sich damit auf das dritte COVID-19-Gesetz berufe.

Nachforderung von Betriebskosten möglich

An der derzeitigen Fassung des Gesetzes kritisiert der AK-Mietrechtsexperte allerdings, dass der Vermieter, obwohl es sich um eine gesetzliche Stundung der Miete handelt, weiterhin vier Prozent Verzugszinsen verlangen darf.

Außerdem seien Betriebskostennachforderungen aus dem Vorjahr von der Regelung ausgenommen. „Im April, Mai und Juni flattern die Betriebskostenabrechnungen ins Haus. Da geht es oft um Nachforderungen von mehreren hundert Euro. Und hier kommt der Mieter zusätzlich unter Druck“, so Raith.

Konflikt zwischen Vor- und Nachmieter

Eine weitere Neuerung im dritten Coronavirus-Gesetzespaket betrifft eine mögliche Verlängerung von Mietverträgen, die zwischen 1. April und 30. Juni ablaufen. Bisher waren kürzere Befristungen als drei Jahre verboten. Jetzt dürfen laufende Mietverträge flexibel und mit deutlich kürzeren Befristungen verlängert werden, längstens bis Jahresende.

Der Vermieter sei aber nicht dazu verpflichtet, einer Verlängerung zuzustimmen. Außerdem dürfe er Vertragszusagen mit Nachmietern nicht einseitig zurücknehmen, so Karl Raith. „Der neue Mieter kann mit Sack und Pack vor der Tür stehen, eventuell auch noch Kinder haben, die derzeit nicht zur Oma dürfen.“ Es sei hier durchaus zu befürchten, dass Interessen von Vor- und Nachmietern aufeinanderprallen.

Schwierige Suche nach Umzugsfirmen

Seit Ausbruch der Corona-Krise erreichen die AK Steiermark ungefähr einhundert Anfragen von Mieterinnen und Mietern pro Wochen, Tendenz steigend. „Leute, deren Mietverträge auslaufen, haben aktuell kaum eine Möglichkeit, eine neue Wohnung zu finden. Auch Übersiedlungsfirmen sind kaum zu bekommen.“ Schwierig sei es zudem, beim Übersiedeln den nötigen Abstand zu halten. Etwa, wenn man zu zweit eine Waschmaschine oder einen Kühlschrank transportieren muss, so Raith.

All jenen, die derzeit unvermeidlich umziehen müssen, empfiehlt Karl Raith, sich bezüglich der Einhaltung der Abstandsregeln bei Bezirksverwaltungsbehörden zu erkundigen, welche Vorgehensweise ratsam ist. Die AK bietet bei Fragen zu Mieten und Umziehen in Zeiten von Corona ebenfalls Beratung an. „Wir können natürlich im Speziellen auf diese Verlängerungsmöglichkeiten hinweisen und Tipps geben, wie man am Besten mit dem Vermieter verhandelt“, so AK-Jurist Karl Raith.

Jonathan Scheucher, help.ORF.at

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